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online spiele gesetz schweizSeit Freitag, 2.3.2018 ist es so gut wie fixiert. Zukünftig sollen Online-Spiele auch in der Schweiz legal möglich sein. Der Bundesrat beschloss daher am Freitag, wie mit Spielsucht, Sperren und ausländischen Anbieter umgegangen werden soll.

Neues Gesetz mit Auflagen

Das neue Geldspielgesetz, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, sieht nämlich vor, dass Schweizer Casinos nun auch im Internet Spiele anbieten dürfen. Doch sind diese Tätigkeiten sehr wohl mit diversen Auflagen verbunden. Zum einen muss die Person volljährig sein, in der Schweiz wohnen und auf jeden Fall über keine Spielsperren verfügen. Weiters müssen die Spieler Höchstwerte für ihre Einsätze festlegen und ausreichend über Spielsucht und exzessives Spielen informiert werden. Denn in der Schweiz gibt es in Summe etwa 120 000 Spielsüchtige, wobei jeder fünfte der gut 120.000 in Casinos seiner Sucht nachgeht. Die dabei verursachten Kosten belaufen sich auf bis zu 3000 Franken pro Person und Jahr. Die Neuregelung im Gesetz kommt in Zeiten von wachsender Internet-Spielgemeinden, in denen etwa 250.000 Personen dem Internet-Glücksspiel nachgehen. Demgegenüber stehen über 600.000 Spieler, die andere Internet-Spiele nutzen. Geschätzt wird, dass etwa 30.000 bis 35.000 illegal spielen, wobei die Dunkelziffer bei weitem höher sein könnte.

Neben besonderen Informationen zur Spielsucht und dem exzessiven Spielen soll auch mitunter das neue Geldspielgesetz mögliche Manipulationen bei Sportwettkämpfen weitestgehend bekämpfen, etwa indem bestimmte Wetten bei Risikoveranstaltungen gar nicht mehr angeboten werden, um so einer möglichen Manipulation präventiv entgegenzuwirken.

Welche Reglungen auf uns zukommen

Zudem wurde festgelegt, in welchem Ausmaß kleine kommerzielle Pokerturniere außerhalb eines Casinos legal zulässig sind – im konkreten Fall handelt es sich dabei um maximal 200 Franken pro Person und eine Startgelder-Summe von bis zu 20.000 Franken. Ausländische Online-Spiele werden in der Schweiz jedoch nach wie vor gesperrt. Im Parlament wurde diese Regelung zum Teil heftig kritisiert. Protektionismus nicht nur in diesem Fall, sondern auch in anderen Branchen und unwirksame Barrieren wurden unter anderem als Gegenargumente zu Rate gezogen, insbesondere das „Komitee gegen Internet-Zensur und digitale Abschottung“ bestehend aus Jungfreisinnigen, Junger GLP und Junger SVP griff der Beschluss zu wenig weit.

Ja zu Ausländische Anbietern, aber mit Beschränkung

Kritisiert wurde überdies, dass ausländische Anbieter finanziell unterstützt würden. Unter anderem wurde deshalb von den Jungen Grünen Unterschriften gegen die Sperren gesammelt.
Gemäß des Verordnungsentwurfs müssen Anbieter nun in Absprache mit der interkantonalen Behörde und der Spielbankenkommission innerhalb von drei Tage Zugänge sperren, falls nicht bewilligte Spiele nicht offiziell gemeldet werden. Diese Sperrlisten werden in weiterer Folge auch im Bundesblatt kundgetan. Wird eine Zusammenarbeit mit einem ausländischen Veranstalter angestrebt, ist dies legal möglich, jedoch muss der ausländische Anbieter eine Bewilligung vorweisen, um Spiele in seinem eigenen Land oder auch anderen Staaten durchzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch jene Anbieter, die gemäß internationaler Sanktionen aufgrund des Embargogesetzes gelten und beispielsweise auf den Listen der Hochrisikostaaten stehen.

Steuerlast und Regelungen bleiben vorhanden

Finanziell gesehen müssen selbstverständlich auch Online-Spielbanken Steuern abliefern, konkret handelt es sich bei den Beträgen um jährlich mehr als 75 Millionen Franken für IV und AHV, während eine Summe von 225 Millionen Franken an das Polizeidepartements Sport, Kultur und Soziales transferiert wird. Im neuen Geldspielgesetz wird das bisherige Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz vereint. Folglich müssen Spielbanken und Lotterien nach wie vor offiziell bewilligt werden. Dennoch sind beispielsweise Online-Poker, Online-Roulette und Online-Black Jack von Schweizer Anbietern im Internet neu zugelassen.

Fazit zu dem neuen Gesetz

Es kommt also Bewegung in die Online-Spielindustrie, jedoch nicht ganz ohne Einschnitte. Regelungen zu ausländischen Anbietern oder bestimmte Höchstwerte ermöglichen nach wie vor eine Regulierung auf Seiten offizieller Behörden. Trotz der vergleichsweise geringen Zahl an Spielsüchtigen – in relativen Zahlen betrachtet – handelt es sich bei der Spielsucht um ein nicht zu unterschätzendes Problem, das im Gesetz verankert wurde. Die Einnahmen von 75 Millionen für die IV und AHV sind beachtlich, ebenso wie die 225 Millionen Franken, die an das Polizeidepartement fließen. Insofern bedeutet die Öffnung des Online-Spielemarktes in der Schweiz mit dem neuen Online Glücksspielgesetz auch erhebliche Mehreinnahmen für den Staat. Auch ausländische Anbietern wurden im Gesetz durch die Regulierungen aufgenommen – und beispielsweise Firmen, die auf der Embargoliste stehen von etwaiger geschäftlicher Tätigkeit in der Schweiz vollständig ausgeschlossen.

Durch die Öffnung des Online Glücksspielmarktes steht eine erheblich größere Anzahl an Spielern in der Schweiz ein legaler Weg zum Glücksspielen offen. Es kann also mit Spannung beobachtet werden, ob sich dadurch die Spielerzahlen weiter erhöhen und welche Auswirkung die zusätzliche Anzahl von Spielern auf die Einnahmen sowie die Umsätze hat. Auf jeden Fall bedeutet dies aber die Öffnung eines großen Online-Marktes und möglicherweise wirtschaftlich gesehen auch eine Erhöhung der Umsätze.

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